Tafelgrundsätze. Wie die Vorstandsvorsitzende der Berliner Tafel e.V. Sabine Werth mitteilt, bestehen für das Führen des Begriffes „Tafel“ bestimmte Grundsätze. Der Name „Tafel“ ist ein geschützter Begriff, dessen Verwendung erst durch die Anerkennung dieser Tafelgrundsätze möglich ist. Diesen „Ehrenkodex“ wollte aber der Vorstandsvorsitzende der Lichtenberger Hilfe, Peter Wöhler, nicht unterschreiben. Da die Lichtenberger Hilfe aber trotzdem den Begriff „Tafel“ in ihren Vereinsnamen aufgenommen hat, wurde auf gerichtlichem Weg, das Führen dieses Namenszusatzes untersagt.
Stellungnahme. In einer mündlichen Stellungnahme von Peter Wöhler stellte dieser klar, dass der Verein Widerspruch einlegen wird und die Rechtsanwälte den Rest klären werden. Derzeit ist auf der Homepage der Lichtenberger Hilfe der Begriff „Tafeln“ im Vereinsnamen an allen Stellen entfernt worden, und durch ein Fragezeichen ersetzt worden.
CW-Meinung. Wer den geschützten Namen Tafel führen will und gleichzeitig nicht bereit ist, die Tafelgrundsätze zu akzeptieren, der verdient diesen Namenzusatz auch nicht.