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Für eine bessere Spendenkultur
11/15/2010 von Karin Burger
Archivtext

Animals Hope e.V.

Tierschutzskandal mit jahrelanger Vorgeschichte

Hausdurchsuchung deckte unglaubliche Zustände auf
Bild: Sulinger Kreiszeitung

Am 11. November 2010 wurden auf einem „Gnadenhof“ in Dörrieloh bei Sulingen, Landkreis Diepholz, über 100 Hunde aller Altersstufen in einer Großaktion von Veterinäramt, Polizei und Tierschützern beschlagnahmt. Viele weitere Tiere jedoch mussten zunächst einmal dort zurückgelassen werden. Der Gnadenhof ist Kooperationspartner des Vereins Animals Hope in Wehrbleck. Die Verflechtungen zwischen dem eingetragenen Verein und der Verantwortlichen des Gnadenhofs sind vielfältig. Die Quantität der Tierhaltung bei Animals Hope selbst wirft Fragen auf. Weitere Unregelmäßigkeiten und Widersprüche gibt es bei den Hunde-Importen und im Vereinsleben von Animals Hope.

Furchtbares Tierelend. Ein Bild von der Beschlagnahme und mithin von den Zuständen auf dem Gnadenhof ist sehr aussagekräftig: Müll, Dreck, Chaos. Die Leiterin des Veterinäramts Diepholz, Dr. Anja Eisenack, gab als Begründung für den Abtransport aller Hunde gegenüber der Sulinger Kreiszeitung an, dass „auf dem gesamten Gelände keine trockene Liegefläche für die Tiere existiert“. Unter den Hunden befanden sich eine alte Schäferhündin mit Welpen, blinde Hunde, Mischlinge und sogenannte Anlagehunde. Zwei Hunde waren in so einem schlechten Zustand, dass sie von einer Tierärztin aufgenommen wurden. Eine Hündin musste eingeschläfert werden. Und dabei sind noch nicht einmal alle Tiere in Sicherheit. 40 Katzen, 14 Pferde, Ziegen, Hängebauchschweine und Frettchen mussten bei den Tierhaltern belassen werden.

Vorgeschichte. Die Betreiber dieses Gnadenhofes sind kein unbeschriebenes Blatt. In den vergangenen Jahren haben sie mehrfach den Standort gewechselt. Von den jeweils zurückgelassenen Immobilien gibt es seit vielen Jahren erschütternde Bild-Dokumentationen im Internet. Sie lassen anschaulich erahnen, unter welchen Bedingungen dort Tiere gehalten wurden. 2002 dokumentiere SAT1 eine Rettungsaktion. In der Vergangenheit erhielt Barbara B. von Gericht schon ein längeres Tierhalteverbot, das dann aber wieder aufgehoben wurde. Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme am vergangenen Donnerstag befanden sich mehr als 160 Tiere in dieser Haltung.

Komplizierte Rechtsverfahren. Die Fülle der Rechtsverfahren, die im Zusammenhang mit diesem Fall anhängig sind, macht ihn so kompliziert und begrenzt auch den Handlungsspielraum der Fachbehörde vor Ort. Es gibt allein vier Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover, für die in der Mediation eine Auflösung gesucht wurde. Die Mediation aber gebietet Friedenspflicht. Folglich war ein Vollzug so lange nicht möglich, bis das Gericht „grünes Licht“ gab. Die Hausdurchsuchung mit Gerichtsbeschluss am 27. Oktober 2010 wiederum fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Verden. Lutz Gäbel von der zuständigen Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage die Hausdurchsuchung, die aus umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt wurde. Für die Hunde selbst bedeutet die Beschlagnahmung von vergangener Woche allerdings noch keine endgültige Sicherheit. Solange diese nicht gerichtlich bestätigt wird, stehen sie weiterhin im Eigentum der Gnadenhofbetreiber. Die zuständigen Veterinäre können im Drahtseilakt zwischen all diesen Forderungen, Verpflichtungen und Verfahren nicht ausschließlich nach tierschützerischen Aspekten handeln.

Öffentlichkeitssuche. Die Tierhaltung auf dem Gnadenhof M. in Dörrieloh erfüllt alle Kriterien des Animal-Hoarding. Trotzdem suchte die Betreiberin von sich aus den Weg an die Öffentlichkeit. Barbara B. kam auf CharityWatch.de mit dem Anliegen zu, über die Tierschutzarbeit von Animals Hope und den Gnadenhof M. zu berichten. Die Terminabsprache für eine zur Bedingung gemachte Begehung des Gnadenhofs zog sich über Wochen hin und wurde schlussendlich von den behördlichen Maßnahmen überholt.

Animals Hope. Der Gnadenhof M. steht in enger Verbindung zu dem Tierschutzverein Animals Hope. Die erste Vorsitzende gibt in einem von ihr selbst ausgefüllten Fragebogen handschriftlich den Gnadenhof von Barbara B. als Kooperationspartner an. Die Jahresbilanz von Animals Hope weist auch finanzielle Unterstützung dafür aus. In einer früheren Version der Vereins-Homepage wird Barbara B. als Verantwortliche für die Logistik benannt. In verschiedenen Zeitungsartikeln traten die Vereinsvorsitzende und die Gnadenhof-Betreiberin gemeinsam mit der Bitte um Spenden auf. Von den gegen Barbara B. seit Jahren erhobenen Vorwürfen hatte die Vereinsvorsitzende Kenntnis. Eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz für den Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung liegt für den Gnadenhof nicht vor. Ob eine solche in diesem Fall erforderlich ist, hängt von dem Tierbestand beziehungsweise den Zu- und Abgängen ab. Eine Spezialaufgabe für Verwaltungsrechtler. Die Beschlagnahme hat nämlich auch bewiesen, dass es sich eben nicht um einen klassischen Gnadenhof-Tierbestand (Mutterhündin mit Welpen) handelt. Weitere Erkenntnisse zu diesem Problembereich können aus ermittlungstechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Der Gnadenhof befindet sich in nur wenigen Kilometern Entfernung. Nach der Beschlagnahmung erklärt Corinna Peters am 13. November im Gästebuch der Vereinswebsite: „Ja, ich habe einen großen Fehler gemacht. Ich hatte gehofft mehr Einfluss nehmen zu können, das war ein Irrtum.“

Intransparentes Vereinsleben. Das Gästebuch gibt einen weiteren wichtigen Hinweis. Dort schreibt die erste Vorsitzende am 13. November: „Frau B. ist natürlich kein Vereinsmitglied mehr.“ Auch wenn die Satzung des Vereins den Vorstand ermächtigt, über den Ausschluss von Mitgliedern zu bestimmen, widersprechen die Daten einem formal korrekten Vereinsausschluss. Dazu müsste zunächst einmal form- und fristgerecht eine Vorstandssitzung einberufen werden, auf der dann beschlossen werden könnte, dieses Mitglied auszuschließen. Das aber ist innerhalb von zwei Tagen gar nicht möglich. Doch der Verein Animals Hope besteht ohnehin nur aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Die 35 Fördermitglieder können kein Stimmrecht ausüben. Dazu hätten sie ohnehin nur alle drei Jahre Gelegenheit, denn satzungsgemäß findet eine Mitgliederversammlung und mithin die Überprüfung der Vorstandsarbeit nur in diesen großen Zeitabständen statt. Vereinsrechtlich ist so etwas möglich. Allerdings widersprechen diese Strukturen gängigen Kontroll- und Transparenzkriterien. Auch die Tatsache, dass Corinna Peters gleichzeitig die erste Vorsitzende des Vereins und Tierheimleiterin ist, hebelt über diese Personalunion die vom Gesetzgeber intendierten Kontrollmöglichkeiten aus. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie ohne jedes Entgelt als Tierheimleiterin tätig ist.

Mietfrei wohnen. Mit einer bestimmungsgemäßen Verwendung von Spendengeldern ebenfalls nicht in Einklang zu bringen ist die Tatsache, dass die erste Vorsitzende des Vereins Animals Hope auf dem Grundstück in Wehrbleck mietfrei wohnt. An Miete inklusive Nebenkosten fallen gemäß Jahresbilanz 2009 immerhin 8.200 Euro an. Die erste Vorsitzende erklärt in einer Stellungnahme dazu: „Ich stelle ja den gesamten Wohnraum den Tieren und den Mitarbeitern zur Verfügung, außerdem stelle ich meinen Privatbesitz (Rasentraktor, Kehrmaschine u.s.w.) dem Verein kostenfrei zur Verfügung.“

Illegale Hundeimporte. Ein Teil der auf dem Gnadenhof M. beschlagnahmten Hunde stammt laut deren Chipnummern aus dem Ausland, wie der Veterinär Hans-Jürgen Greszik gegenüber CharityWatch.de erklärte. Zum Thema Hundeimport befragt erklärte Peters allerdings widersprüchliches. Zuerst bestätigte sie für das Jahr 2009, dass 50 Prozent der vom Verein betreuten Hunde aus dem Ausland kämen. Eine Registriernummer nach Binnenmarkt-Tiersuchenschutzverordnung aber hat der Verein nicht, so wenig wie die notwendige Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz. Auf diesen Widerspruch befragt, erklärt Corinna Peters telefonisch, sie würde schon seit vier Jahren keine Auslandshunde mehr aufnehmen.

Hoher Tierbestand. Obwohl die von der Veterinärbehörde ausgestellte Genehmigung bei fast allen Tierarten ein weitaus geringeres Bestandsmaximum erlaubt, liegt der aktuelle Tierbestand des Vereins Animals Hope am Standort in Wehrbleck weit darüber. Auch gemäß Infokasten der Website beherbergt der Verein derzeit rund 100 Tiere. Neben etwa 30 Hunden und 45 Katzen sind dies auch Kleintiere, Wildtiere, Exoten und Käfigvögel. Obwohl Animals Hope sogar Waschbären hält, besteht „kaum Kontakt“ zum Veterinäramt. Und diesen beträchtlichen Bestand an Tieren versorgt Peters allein mit Hilfe von zwei Ein-Euro-Jobbern.

CW-Meinung. Die Beschlagnahmung auf dem Gnadenhof M. von über 100 Hunden und die dabei festgestellten Missstände belegen ein erhebliches Leiden der betroffenen Tiere. Seit vielen Jahren standen schwere Vorwürfe gegen den Gnadenhof M. im Raum, gegen deren Betreiber schon einmal ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden war. Der Gnadenhof ist Kooperationspartner des Vereins Animals Hope. Auf vielen Ebenen gab es enge Verknüpfungen und regelmäßigen Kontakt. Mithin trägt der Verein auch Verantwortung für diese Tierquälerei. Der aktuelle Bestand in der tierheimähnlichen Einrichtung des Vereins selbst ist viel zu hoch, als dass bei dem bestehenden Betreuungsschlüssel eine angemessene Versorgung der Tiere möglich wäre. Zusammen mit weiteren Unregelmäßigkeiten und Widersprüchen im Vereinsleben ist hier nicht mehr von einer Verwendung der Spendengelder im Sinne des Tierschutzes auszugehen.