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Für eine bessere Spendenkultur
9/24/2010 von Karin Burger
Archivtext

Kreistierschutzverein Tuttlingen, Spaichingen und Umgebung e.V.

Unklare Finanztransaktionen

Tierheim Tuttlingen
Bild: Karin Burger

Seit rund 14 Jahren kommt der Kreistierschutzverein Tuttlingen, Spaichingen und Umgebung nicht zur Ruhe. Immer wieder stehen massive Vorwürfe im Raum, die von der einen Seite nicht gerichtsfest gemacht und von der anderen Seite nicht überzeugend ausgeräumt werden. 2010 nun eskalieren die Vorgänge: Bei der letzten Mitgliederversammlung im Mai erhielt der Vorstand keine Entlastung. 400.000 Euro Tierschutzgelder wurden vom Ex-Vorsitzenden Werner Single in Schiffscontainer angelegt. Rund 20.000 Euro sind „verschwunden“. 9.520 Euro wurden für einen Zaun bezahlt, den es nicht gibt. Ein unklarer Immobilienerwerb und -weiterverkauf wirft Fragen auf. Mitglieder haben Strafanträge gestellt. Hinzu kommt eine ganze Serie von Arbeitsgerichtsprozessen und Abfindungen an ehemalige Mitarbeiter, die aus der Vereinskasse - also von Tierschutzgeldern - gezahlt werden mussten und müssen. Der amtierende Vorstand mauert und verweigert jegliche Stellungnahme zu einer Anfrage von CharityWatch.de.

Vereinsquerelen seit 1996. Nachdem Werner Single in einer Mitgliederversammlung im Mai 1996 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt worden war, ging der Ärger schon wenige Monate später los. „Lästige Hunde und Katzen wurden eingeschläfert“, titelte die Regionalzeitung Gränzbote am 7. August 1996. Seit dem jagt ein Skandal den anderen - und ein Ende ist selbst nach 14 Jahren nicht absehbar. Eine der Ursachen dafür liegt sicherlich in der Vereinssatzung, die den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter „jeder für sich allein vertretungsberechtigt“ ohne Ausgabenbegrenzung agieren lässt. Ohne diese gefährlich liberale Vereinssatzung, die einer Generalvollmacht gleichkommt, wären viele zweifelhafte Transaktionen gar nicht möglich gewesen.

Risikoreiche Kapitalanlage. Werner Single saß dem Kreistierschutzverein von 1996 bis 2009 vor. In seiner Amtszeit legte er 400.000 Euro des Vereinsvermögens in Schiffscontainer an. Dieses von Anlageexperten als hoch spekulativ bewertete Geschäft basiert auf dem Ankauf von Überseecontainern, die im Voraus auf mehrere Jahre vermietet werden. Zum Ende der Laufzeit werden sie dann zurückgekauft. Bestandteil dieser Anlagegeschäfte sind hohe Provisionen von teilweise zehn Prozent und mehr. Der 2010 kurzfristig amtierende Kassier Albert Barth hat in einer Vorstandssitzung nach diesen Provisionen gefragt und keine Antwort erhalten.

Provisionsfrage. Mitglieder des TSV hatten 2010 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen den nun ehemaligen Vorsitzenden Werner Single gestellt. Sehr zügig, nämlich innerhalb von drei Wochen, stellte die Staatsanwaltschaft Rottweil das Ermittlungsverfahren ein. Begründung: Bei den Investitionen „wurde bisher eine Rendite erwirtschaftet. Diese ‚Containeranlagen’ werden von machen als spekulativ, von anderen als sicher bezeichnet. Ein effektiver Verlust ist für den Verein bisher nicht entstanden.“ Beachtenswert ist das zweimal vorkommende Wörtchen „bisher“. Wie dieses Anlagegeschäft schlussendlich ausgeht, bleibt offen. Zu der darüber hinaus interessanten Frage der Provisionen – Sind welche gezahlt worden? Wer hat sie erhalten? – nimmt der ermittelnde Staatsanwalt keine Stellung. Sehr wohl aber kommentiert er den Vorgang als solchen: „Ob es für einen Tierschutzverein richtig ist, sich an ‚Containeranlagen’, dazu noch in erheblichem Umfang, zu beteiligen, ist von der Staatsanwaltschaft nicht zu beurteilen.“ Strafrechtlich ist das sicher zutreffend, doch grundsätzlich fehlt weiterhin eine plausible Erklärung dafür, warum so viel Geld des Vereinsvermögens in ein derartig riskantes Anlagegeschäft investiert wird? Eine Anfrage an den Vorstand des TSV Tuttlingen blieb unbeantwortet.

Unklare Immobilientransaktion. Weitere Fragezeichen und Rätsel wirft eine nicht nachvollziehbare, zu keinem Zeitpunkt in ihrer Motivation und Zielsetzung den Mitgliedern erklärte Immobilientransaktion auf. Dieser Vorgang aus den Jahren 2004 und 2005 wurde eingehend in der örtlichen Presse berichtet. Dabei hat der TSV Tuttlingen im Ortsteil Worndorf der Gemeinde Neuhausen ob Eck ein Einfamilienhaus erworben. Allerdings wurde diese Immobilie zu keinem Zeitpunkt für die Unterbringung von Tieren des TSV Tuttlingen oder anderen begründeten Maßnahmen im Kontext von Tierschutz genutzt. Vielmehr wurde dieses Haus dann, nachdem der Vorgang durch die Presse öffentlich gemacht worden war, an den damaligen Tierpfleger des TSV Tuttlingen, Stefan F., weiterverkauft. Bisher ist es Mitgliedern nicht gelungen, in Erfahrung zu bringen, ob diese verblüffende Immobilientransaktion mit Gewinn oder Verlust abgewickelt wurde.

Staatsanwaltschaft. Auch dieser Vorgang wurde bei der Staatsanwaltschaft Rottweil zur Anzeige gebracht. Deren Verfügung bewertet den Hauskauf als „strafrechtlich irrelevant“. Es sei einem Verein nicht verboten, Grundstücke zu erwerben. Ob der Vorgang unwirtschaftlich war, ist der Verfügung allerdings nicht zu entnehmen.

Verschwundenes Geld. Nicht wirklich strittig ist die Tatsache, dass bei der diesjährigen Kassenprüfung 19.000 Euro einfach nicht mehr da waren. In einem Zeitungsartikel des Gränzboten vom 10. Mai wird das verschwundene Geld schon fast resignierend erwähnt: „Eher nebensächlich waren in dem Gesamtkontext eine (...) Rechnung über 9.520 Euro für einen Zaun (...) wie auch die Differenz von rund 19.000 Euro zwischen Soll und Haben, weil diese sich möglicherweise durch versehentliche Doppelbuchungen erklären lasse.“ Auch in der bereits zitierten staatsanwaltlichen Einstellungsverfügung vom 9. Juli 2010 kommen diese 19.000 Euro indirekt zur Sprache. Es wurde eine Steuerberaterin mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt, weil der Jahresabschluss des TSV „insbesondere wegen der Containergeschäfte, aber auch wegen fehlender Unterlagen schwierig sei“. Hierin liege aber kein Straftatbestand. Immerhin tröstet die Staatsanwaltschaft: „Für den Fall, dass im Nachhinein weitere erhebliche Verdachtsmomente auftauchen, die strafbare Handlungen möglich erscheinen lassen, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.“ Zu dem Zeitpunkt wusste die Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht, dass der Steuerberaterin vom neuen Vorstand des TSV Tuttlingen das Mandat zur Klärung dieser Merkwürdigkeiten inzwischen entzogen wurde.

Imaginärer Zaun. Heftig diskutiert wurde auf der letzten Mitgliederversammlung ein inzwischen schon fast berühmter Zaun für das Tierheim Tuttlingen. Kosten: knapp 10.000 Euro - bezahlt in 2009. Der Haken an der Geschichte: Diesen Zaun gibt es bis heute nicht! Der Staatsanwalt stellt jedoch in seiner Einstellungsverfügung optimistisch fest: „Auch insoweit besteht derzeit kein Verdacht einer strafbaren Handlung, da der Zaun tatsächlich noch erstellt werden soll.“

Erfolgloses Auskunftsbegehren. Angesichts der Themen ist es nicht verwunderlich, dass einige Mitglieder eine ganze Reihe von Fragen an ihren Vorstand haben. Insgesamt vier Mitglieder des Vereins haben deshalb am 9. Mai ein schriftliches Auskunftsbegehren zu den oben genannten Punkten an den amtierenden Vorstand, Christine Dold, gerichtet. Nachdem dieses Schreiben unbeantwortet blieb, fragten diese Mitglieder am 2. Juni erneut an. Die unbefriedigende Antwort: Sie mögen ihre Fragen bei der nächsten Mitgliederversammlung 2011 stellen.

Mitgliederausschluss. Laut einem Vorstandssitzungsprotokoll vom 3. Juni strebt die amtierende Vorsitzende Christine Dold den Vereinsausschluss kritischer Mitglieder an. Dieser Ausschluss wird vom weiteren Wohlverhalten dieser Personen abhängig gemacht, notiert doch das Protokoll wörtlich: „Die Vorstandschaft einigt sich darauf, einige Wochen abzuwarten und zu sehen, ob diese beiden […namentlich genannte Mitglieder…] sich ab jetzt ruhig und friedlich verhalten.“

Unbekannte Kassiererin. Auf der letzten Mitgliederversammlung des TSV Tuttlingen am 7. Mai wurden Albert Barth zum Kassierer und Dennis Butz zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Aufgrund festgestellter Satzungsverstöße und weiterer Unregelmäßigkeiten hat der Kassier am 1. Juli sein Amt schon wieder niedergelegt. Angeblich wurde Sibylle Keim zur neuen kommissarischen Kassiererin bestellt. Davon wusste der 2. stellvertretende Vorsitzende Dennis Butz allerdings in einem Gespräch mit CharityWatch.de am 19. August nichts. Wie kann so ein wichtiges Amt in einem Tierschutzverein mit diesen Problemen besetzt werden, ohne dass Vorstandsmitglieder davon in Kenntnis gesetzt werden?

Arbeitsgerichtsprozesse. Wenn es ein Einzelfall wäre, wäre er nicht von Bedeutung. Mitte der 90er-Jahre führte die damalige Tierheimleiterin Dagmar B. gegen den Verein einen Arbeitsgerichtsprozess. Später kam der Fall der früheren Tierheimleiterin Angelika W. hinzu, die den TSV Tuttlingen ebenfalls vor dem Arbeitsgericht anklagte. Im Jahre 2003 wurde dann der Tierheimleiterin Carmen M. gekündigt. Die Kündigung gab ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen Anlass. Allerdings einigte sich der Verein in diesem Fall außergerichtlich und bezahlte eine Abfindung an die frühere Arbeitsnehmerin. Die Frage, wie hoch diese Abfindung war, bleibt ebenso unbeantwortet wie die Fragen zu den älteren Arbeitsgerichtsverfahren.

Doppelte Personalkosten. Besondere Bedeutung bekommen diese zum Teil schon etwas zurück liegenden Ereignisse durch einen aktuellen Fall: Auch der Tierheimleiterin Benedikta B. wurde dieses Jahr zunächst mit Wirkung zum 30. Juni gekündigt. Später wurde daraus eine Änderungskündigung zum 31. Oktober. Trotzdem wurde die Mitarbeiterin mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt und man wird sich vermutlich demnächst vor dem Arbeitsgericht treffen. Unabhängig von dessen Ausgang muss der Tierschutzverein für vier Monate (Juli bis Oktober) zwei Tierheimleiter bezahlen. Das zusätzlich Interessante dabei: Neuer Tierheimleiter ist Stefan F., der Käufer des Hauses bei der bereits beschriebenen fragwürdigen Immobilientransaktion vor gut fünf Jahren.

CW-Meinung. Die Vorgänge, Unregelmäßigkeiten und Fragen, die sich im Kontext mit dem Finanzgebaren dieses Tierschutzvereins aufhäufen, sprengen jedes bekannte Maß. Auch wenn strafrechtlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ohne Folgen blieben, so haben Spender und Mitglieder trotzdem ein verschärftes Recht auf Aufklärung und Beantwortung aller offenen Fragen inklusive Einsicht in die dazugehörigen Belege. CharityWatch.de wurden zahlreiche Fragen nicht beantwortet und aussagekräftige Finanzunterlagen verwehrt.