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Für eine bessere Spendenkultur
7/8/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

Ustinov-Stiftung

Spenden für Gerichtskosten verschwendet

Amtlicher Kopf des Urteils

Im Namen des Volkes hat das Landgericht Düsseldorf vor einigen Tagen ein Urteil gegen die Ustinov-Stiftung gesprochen (Aktenzeichen 12 O 159/10). Dabei ging es um ein völlig „überflüssiges“ Rechtsverfahren, in dem die Stiftung eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht von CharityWatch.de erwirken wollte. Das interessante daran: Die Veröffentlichung liegt schon über ein halbes Jahr zurück. Es wurde über Ermittlungen gegen die Stiftung berichtet. Diese hat die Staatsanwaltschaft allerdings zwischenzeitlich eingestellt. Obwohl CharityWatch.de sogar einen Nachtrag mit dem Hinweis auf Einstellung der Ermittlungen ergänzte, hat die Stiftung „klagewütig“ tausende von Euro Spendengeld für einen Rechtsstreit verschwendet.

Vorgeschichte. Nach einer Anzeige des Schauspielers Charles Huber nahm die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen die Ustinov-Stiftung auf, die sogar in einem Durchsuchungsbeschluss in den Büroräumen der Stiftung mündeten. Darüber berichtete CharityWatch.de am 5. November 2009 völlig korrekt, wie jetzt auch das Gericht feststellte: „Die Antragstellerin [Anmerkung der Redaktion: Ustinov-Stiftung] wendet sich gegen die Verbreitung einer wahren Tatsache.“ Da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen allerdings im März 2010 eingestellt hat, wollte die Ustinov-Stiftung eine nachträgliche Veränderung der Veröffentlichung erreichen. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst im Dezember 2009 ein vergleichbares Urteil in Sachen Sedlmayr-Mörder gesprochen (Aktenzeichen: VI ZR 227/08 und 228/08), in dem eine nachträgliche Veränderung oder Streichung von früheren Berichten, die im Internet aber noch abrufbar sind, nicht gefordert werden konnte.

Urteil. Mit deutlichen Worten formulierten die Richter vom Landgericht Düsseldorf in ihrem Urteil: “Unstreitig wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Antragstellerin geführt, die allerdings inzwischen eingestellt worden sind. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin wird durch die Art und Weise der Verbreitung der Mitteilung auf der Website des Antragsgegners, die Gegenstand des Unterlassungsantrages ist, auch nicht der irreführende Eindruck erweckt, die gegen die Antragstellerin eingeleiteten Ermittlungen dauerten aktuell fort.“ Weiterhin stellten die Richter fest: „Diese Berichterstattung muss als wahre Tatsachenbehauptung von der Antragstellerin hingenommen werden. […] Bei dem Verdacht der ‚zweckentfremdeten’ Verwendung von Spendenmitteln handelt es sich um einen wichtigen Punkt, der wesentlich für denjenigen ist, der sich über gemeinnützige Institutionen und den Weg von Spendengeldern informieren will.“

CW-Meinung. Die Ustinov-Stiftung hat mit diesem Rechtsstreit tausende Euro Spendengeld für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verschwendet. Hoffentlich bleibt es wenigstens dabei, denn die Ustinov-Stiftung hätte noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Vorher sollten die Verantwortlichen allerdings einen Satz aus dem Urteil noch einmal nachlesen: „Als Stiftung, die an die Öffentlichkeit tritt, um Spendengelder zu sammeln, muss sich die Antragstellerin Kritik an ihrem Verhalten gefallen lassen.“ CharityWatch.de wird deshalb auch weiterhin dort Kritik anbringen, wo sie angebracht ist. Bei Ustinov ist dies aktuell zum Beispiel bei einem von der Fundraisingagentur SAZ erstellten Spendenmailing der Fall. Mit extrem emotionalen Bildern wird Geld für hungernde Kinder im Niger gesammelt. Die ebenfalls zweifelhafte „Hilfsaktion Noma“ soll vor Ort Aufbaunahrung und Grundnahrungsmittel zur Verfügung stellen. Verschwiegen werden bei dem Spendenaufruf allerdings die horrenden Kosten für den Fundraiser SAZ. Durch beispielhafte Spendenbeträge wird nach Meinung von CharityWatch.de sogar fälschlich suggeriert, dass jeder Euro direkt den Kindern im Niger zu Gute kommt.

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