Saturday, 4/20/2024 Home Suche nach Organisation Datenschutz Impressum
Für eine bessere Spendenkultur
5/19/2010 von Stefan Loipfinger
Archivtext

WC Weltpflegehilfe gGmbH

Erlaubte Geschäfte mit sich selbst

WC Weltpfegehilfe hat kein eigenes Firmenschild in der Friedrichstraße
Bild: Stefan Loipfinger

Die 2008 gegründete WC Weltpflegehilfe gGmbH zählt nicht zu den gewöhnlichen gemeinnützigen Organisationen. Mit „c/o Schmitz Knoth Rechtsanwälte“ wird als „Gesellschaftsräume“ eine noble Adresse in Berlin angegeben. Geschäftsführer und Gesellschafter sind drei im US-Staat Kalifornien lebende Personen, die mit der Gründung ebenfalls diese Sozietät beauftragt haben. Ein eigener Internetauftritt ist nicht zu finden. In der Kanzlei nachgefragt, wurde der am Bonner Standort tätige Rechtsanwalt Dr. Carsten Veenker als Ansprechpartner benannt. Allerdings war er auf Nachfrage nicht bereit, einen Finanzbericht zu den Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Da damit die Verwendung der Gelder nicht nachvollziehbar ist, kann von Spenden an die gemeinnützige GmbH nur abgeraten werden.

Zweck. Sehr allgemein formuliert will die gemeinnützige Organisation weltweit Armut, Krankheit und Elend bekämpfen und lindern. Unterstützt werden sollen Menschen, die Not leiden wegen ihrer sozialen, politischen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen. Ihnen sollen medizinische Hilfsmittel, Nahrung, sauberes Wasser, Kleidung Unterschlupf und andere humanitäre Hilfe gewährt werden. Darüber hinaus soll diesen hilfsbedürftigen Menschen der christliche Glaube näher gebracht werden. Neben diversen weiteren Ausführungen ist als Gesellschaftszweck auch die Öffentlichkeitsarbeit definiert: „Dies soll insbesondere geschehen durch die Sammlung, Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung von informativen Broschüren oder Rundbriefen.“

Struktur. Nicht einmal bei der Gründung der Gesellschaft in 2008 waren die im US-Staat Kalifornien lebenden Gesellschafter und Geschäftsführer anwesend. Sie wurden von Rechtsanwalt Georg v. La Chavallerie vertreten. Er hat als Partner der Sozietät Schmitz Knoth die Urkunden unterzeichnet, in denen die Frau Crystal Chen und die Herren Tzong Ting Wu und John W. Sheline zu Geschäftsführern der WC Weltpflegehilfe gGmbH bestellt wurden. Diese halten auch jeweils Gesellschaftsanteile in Höhe von 8.350 Euro.

Rechtliches. Was für den Verein die Satzung ist für die WC Weltpflegehilfe gGmbH der Gesellschaftsvertrag. Bei einem Blick in diesen sollten Spender Paragraph 2 Absatz 4 beachten: „Gesellschafter, die auf der Grundlage eines Dienstvertrages als Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig werden, erhalten eine angemessene Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung. Die Höhe der Bezüge wird von der Gesellschafterversammlung beschlossen.“ Das heißt: Die drei Gesellschafter bestimmen über die Höhe ihrer eigenen Bezüge als Geschäftsführer. Gleichzeitig wurde in der ersten Gesellschafterversammlung, in der sich diese vom Rechtsanwalt La Chavallerie vertreten ließen, eine Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraphen 181 BGB beschlossen. Zum 181 „Insichgeschäft“ heißt es bei Wikipedia: „Es liegt auf der Hand, dass mit derartigen Insichgeschäften eine große Gefahr des Missbrauchs einhergeht.“ Diese allgemein formulierten Gefahren müssen natürlich nicht zutreffen. Allerdings wären beide Punkte wichtig zu prüfen, was allerdings leider nicht möglich ist. Rechtsanwalt Dr. Carsten Veenker hat auf Nachfrage eine Herausgabe der Finanzzahlen, die eine Prüfung der Geldverwendung ermöglichen würden, verweigert.

CW-Meinung. Drei in den USA lebende Personen sind Geschäftsführer und Gesellschafter der WC Weltpflegehilfe. Bei vielen Dingen lassen sie sich von Rechtsanwälten vertreten. Welche Kosten entstehen dadurch? Der verwehrte Blick in die Finanzzahlen würde es zeigen. Er würde auch offenbaren, wie die Befreiung von Insichgeschäften und die Selbstbestimmung von Bezügen gelebt wird. Gleiches gilt für den Gesellschaftszweck Öffentlichkeitsarbeit, über den Teile von Geldakquiseausgaben abgerechnet werden könnten. Zu hinterfragen wäre durchaus auch die Möglichkeit einer „faktischen Geschäftsführung“. CharityWatch.de war in Berlin in der noblen Friedrichstraße 200 und wollte ein Schreiben in den Briefkasten der WC Weltpflegehilfe einwerfen. Natürlich sollte bei der Gelegenheit ein Blick auf die Namen an den anderen Briefkästen geworfen werden. Das wurde aber vom Pförtner verwehrt, der den Zugang zu den Briefkästen verweigerte. Er hätte aber gerne einen Besucher bei der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth gemeldet, um dort den Brief abgegeben zu können.